Allgemeine Geschäftsbedingungen der InterAmerican Coffee GmbH
I. Allgemeines, Vertragsgrundlagen
Alle Verkäufe und Lieferungen erfolgen zu den Bedingungen des Europäischen Standard Kontrakt für Kaffee (ESCC) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung (einzusehen unter http://www.ecf-coffee.org). Die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland wird vereinbart.
Ergänzend gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der InterAmerican Coffee GmbH für alle Verkäufe und Lieferungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Verkäufe und Lieferungen mit dem Käufer vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers. Entgegenstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie Auftragsbestätigungen des Käufers, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, sind nur dann verbindlich, wenn die InterAmerican Coffee GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Im Falle einer Kollision zwischen den Bedingungen des Europäischen Standard Kontrakt für Kaffee (ESCC) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der InterAmerican Coffee GmbH haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der InterAmerican Coffee GmbH Vorrang vor den Bedingungen des Europäischen Standard Kontrakt für Kaffee (ESCC).
II. Zahlungen
Die Zahlungen haben gemäß der im Vertrag festgelegten Vereinbarung zu erfolgen und sind ausschließlich an die InterAmerican Coffee GmbH ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Die InterAmerican Coffee GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen (§288 II BGB). Die InterAmerican Coffee GmbH behält sich vor, höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund zu verlangen (§288 III BGB).
Zur Zurückbehaltung der Kaufsumme oder Aufrechnung ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn die Forderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers hat die InterAmerican Coffee GmbH das Recht, nach ihrer Wahl entweder von diesem Verkauf bzw. von allen Verkäufen, bei denen die Ware noch nicht ausgeliefert wurde, mit dem Käufer zurückzutreten, soweit diese auf demselben rechtlichen Verhältnis, insbesondere einer laufenden Geschäftsverbindung, beruhen oder aber vorherige Bezahlungen aller fälligen Forderungen oder Stellung angemessener Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall ist die InterAmerican Coffee GmbH vor Bezahlung aller fälligen Forderungen bzw. Stellung angemessener Sicherheiten zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen mit dem Käufer nicht verpflichtet.
III. Elektronische Rechnungsstellung
Der Käufer stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung an die von ihm bekannt gegebenen E-Mail-Adresse zu.
IV. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag (einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und künftig entstehender Forderungen) Eigentum der InterAmerican Coffee GmbH.
Der Käufer ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, die Ware zu mischen, zu bearbeiten, zu rösten und zu veräußern, dies aber stets unter folgenden Bedingungen:
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die InterAmerican Coffee GmbH ab, welche die Abtretung hiermit annimmt.Die InterAmerican Coffee GmbH wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nachkommt. Die Befugnis des Käufers, die Forderungen selbst einzuziehen, endet, wenn der Käufer mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug kommt, zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Darüber hinaus ist die InterAmerican Coffee GmbH zum jederzeitigen Widerruf der Einzugsermächtigung berechtigt, wenn ihr Sicherungsinteresse gefährdet ist und sachliche Gründe den Widerruf rechtfertigen. Im Falle des Erlöschens der Einzugsermächtigung ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben, und ermächtigt die InterAmerican Coffee GmbH, die Abnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.Übersteigt der Wert der für die InterAmerican Coffee GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderung gegen den Käufer insgesamt um mehr als 20%, so ist die InterAmerican Coffee GmbH auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
- Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort und die InterAmerican Coffee GmbH ist als Hersteller gemäß § 950 I BGB anzusehen. Bei Verarbeitung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der InterAmerican Coffee GmbH nicht gehörenden Gegenständen erwirbt diese einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes an der neuen Sache (§§947,948 BGB).
- Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und/oder zu veräußern, endet, wenn der Käufer mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug kommt, die Zahlung einstellt sowie dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt wird oder aber die Weiterveräußerung an Abnehmer erfolgt, welche die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderungen ausgeschlossen oder beschränkt haben und dadurch die Vorausabtretung vereiteln. Die InterAmerican Coffee GmbH ist zum jederzeitigen Widerruf berechtigt, wenn ihr Sicherungsinteresse gefährdet ist und sachliche Gründe den Widerruf rechtfertigen.
- Sobald sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet, ist er auf Verlangen der InterAmerican Coffee GmbH verpflichtet, dieser eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltswaren und Forderungen an Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden und die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich an die InterAmerican Coffee GmbH herauszugeben.
- Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
- Von Pfändungen des Sicherungsgutes ist die InterAmerican Coffee GmbH sofort unter Angabe des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Pfandgläubigers zu benachrichtigen. Im Falle des Zugriffs Dritter auf das Vorbehaltseigentum/ die abgetretene Forderung hat der Käufer alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Drittwiderspruchsklage, und zur Wiederbeschaffung des Sicherungsgutes erforderlich sind.
- Nimmt die InterAmerican Coffee GmbH aufgrund ihres Eigentumsvorbehaltes die Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die InterAmerican Coffee GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt.Die InterAmerican Coffee GmbH ist berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware, nach pflichtgemäßem Ermessen auch im Wege des freihändigen Verkaufs zu verwerten und den Verwertungserlös mit den noch offenen Forderungen zu verrechnen. Die Verwertung vorausabgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung des Sicherungsgutes erfolgt durch Einziehung. Die Verwertung darf nur nach vorheriger Androhung unter angemessener Fristsetzung von mindestens einer Woche erfolgen. Die Kosten der Verwertung hat der Käufer zu tragen.Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die InterAmerican Coffee GmbH in der Höhe von deren Forderungen ab. Die InterAmerican Coffee GmbH nimmt diese Abtretung an.
- Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die InterAmerican Coffee GmbH. Er hat sie gegen Feuer, Wasser, Diebstahl sowie andere Gefahren zu versichern.Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die InterAmerican Coffee GmbH in der Höhe von deren Forderungen ab. Die InterAmerican Coffee GmbH nimmt diese Abtretung an.
V. Schadenersatz aus Annahmeverzug
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt eine Mitwirkungshandlung (verzögerte oder ausbleibende Fixierung) oder verzögert die Lieferung durch andere von ihm zu vertretende Gründe, ist die InterAmerican Coffee GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, insbesondere Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten), gemäß §304 BGB zu verlangen.
VI. Schiedsvereinbarung, salvatorische Klausel
- Bei Qualitätsarbitrage finden die Regelungen zur „Hamburger Privat-Arbitrage im Kaffee-Einfuhrhandel“ Anwendung. Bei einem Grundsatzstreit wird die Zuständigkeit des Schiedsgerichts des Deutschen Kaffeeverbandes e.V. in der Handelskammer Hamburg vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nahe kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt und bedacht hätten.
Die InterAmerican Coffee GmbH ist berechtigt, diese allgemeine Geschäftsbedingung von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, zu ergänzen oder zu verbessern.
NKG-Bedingungen für EUDR-Verkäufe, unverzollter Kaffee
„EUDR aligned as per NKG EUDR sales terms“ bedeutet, dass der betreffende Vertrag den geltenden NKG EUDR TERMS SALES (NON-CUSTOMS CLEARED) unterliegt und von diesen geregelt wird, einschließlich des NKG EUDR ANNEX SALES, wie nachstehend weiter definiert und einbezogen.
Diese Bedingungen legen die spezifischen Verpflichtungen, Anforderungen an die Sorgfaltspflicht (Due Diligence) und Rückverfolgbarkeitsstandards gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115 fest.
Klausel für Kaffees, die ohne EU-Zollabfertigung verkauft werden:
Zitatanfang
(1) Zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2023/1115 („EU-Entwaldungsverordnung“)oder wenn dies ausdrücklich durch die Vertragsparteien vereinbart wurde, stellt der Verkäufer sicher, dass der gemäß dieses Vertrages gelieferte Kaffee entwaldungsfrei ist und unter den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes sowie gemäß der EU-Entwaldungsverordnung erzeugt wurde.
(2) Die Verkäuferseite stellt angemessen schlüssige und überprüfbareInformationen, wie im NKG EUDR ANNEX – SALES definiert, zur Verfügung. Dies beinhaltet auf Nachfrage und wenn durch einschlägige nationale Gesetze notwendig, Informationen zur Sorgfaltspflicht und Daten zur Ermittlung der Geolokalisierung. Darüberhinausgehende Informationen kann der Verkäufer dem Käufer in Rechnung stellen.
Zitatende
Clause for coffees sold Non-EU customs cleared:
NKG EUDR Annex – Sales
Information requirements offered to customers/roasters (selling wording, Non-Customs and Customs Cleared) available through osapiens HUB
Core requirements provided with every sale:
| Description | Format | Reference to EUDR |
| Trade name, description of product | Fixed text on osapiens HUB | §9 1. (a) |
| Quantity | Kilograms (kg) of net mass | §9 1. (b) |
| Country of production, where relevant parts thereof | ISO 3166, alpha-2 (in customs declaration) & free text | §9 1. (c) |
| Harvest period, date or time range of production | mm/yyyy-mm/yyyy | §9 1. (d) |
| Direct supplier details | Fixed text on osapiens HUB | §9 1. (e) |
Information requirements to be shared if applicable:
| DDS Reference Number(s) – only for customs cleared goods | As per EU TRACES | §33 2. (b) |
| DDS Verification Number – only for customs cleared goods | As per EU TRACES | – |
| Due Diligence Statement (DDS) – only for customs cleared goods | As per EU TRACES | As per §3 (c) as well as Annex II (EUDR) |
| Geodata – only for non-customs cleared goods | GEOJson, for plots larger than 4 ha polygons must be submitted, for plots 4 ha and below point data may be submitted | §9 1. (d) |
Information requirements to be shared upon request only*:
| Description | Format | Reference to EUDR |
| Results of the deforestation analysis: adequately conclusive and verifiable information that the relevant products are deforestation-free; not applicable for origins classified as low-risk by the European Commission if the risk for circumvention and mixing is assessed as negligible for the batch in question by the customer | Typically geodata and screenshots or reports | §9 1. (g) |
| Results of the Legality Assessment: Adequately conclusive and verifiable information that the production of relevant commodities has been conducted in accordance with the relevant legislation of the country of production, including any arrangement conferring the right to use the respective area for the purposes of the production of the relevant commodity | Various formats or types of documents may be used | §9 1. (h) |
| Results of the risk assessment | Numeric indicators for the overall purchase order | As per §10 |
| Mitigation measures | Various | As per §11 |
| Description of Due Diligence System | Report/Protocol to be shared on an annual basis | §12 |
| Signature Supplier Code of Conduct (SCoC) | Can be acknowledged through the osapiens HUB | – |
| Participation in surveys/questionnaires | e.g., via osapiens HUB | §11 1. (b) |
| Participation in information and training sessions | via osapiens HUB | §11 1. |
| Provision of additional documents | via osapiens HUB | §11 1. (a) |
| Number of processing steps in supply chain | via osapiens HUB | §10 2. (i) |
| Number of entities taking legal ownership of the product in the supply chain | via osapiens HUB | §10 2. (i) |
| Source of information (technical, or scientific sources) | Free text/links | §10 2. (g) |
| During transition period: Proof that coffee was harvested prior to entry into force (June 29th, 2023) or imported prior to the entry into applicability (December 30th, 2025) | PDF/JPG, e.g., inventory notes, customs declaration | §38 |
| Certifications | text, certificates/audit reports | §10 2. (n) |
* = Information requirements may differ under EUDR depending on the risk benchmarking of the origin, trade set-up, applicable terms and the categorization of the customer as micro- and small undertakings (SME) or non-SME, Trader, or Operator.
Information requirements listed as ‘upon request’ that exceed the applicable core requirements may be charged at the customer’s expense. This is a commercial decision to be negotiated between the individual trade partners directly.
NKG EUDR ANNEX – Sales as per August 2025
NKG-Bedingungen für EUDR-Verkäufe, Kaffee EU verzollt
“EUDR aligned as per NKG EUDR sales terms” means, respectively, that the relevant contract is subject to and governed by the applicable NKG EUDR TERMS SALES (CUSTOMS CLEARED), including the NKG EUDR ANNEX SALES, as further defined and incorporated below. These terms set out the specific obligations, due diligence requirements, and traceability standards in accordance with Regulation (EU) 2023/1115.
Clause for coffees sold EU customs cleared
Zitatanfang
(1) Zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2023/1115 („EU-Entwaldungsverordnung“) oder wenn dies ausdrücklich durch die Vertragsparteien vereinbart wurde, stellt der Verkäufer sicher, dass der gemäß dieses Vertrages zu lieferende Kaffee entwaldungsfrei ist und unter den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde und ferner von einer Sorgfaltserklärung gemäß der EU-Entwaldungsverordnung abgedeckt ist.
(2) Die Verkäuferseite stellt angemessen schlüssige und überprüfbare Informationen, wie im NKG EUDR ANNEX – SALES definiert, zur Verfügung. Dies beinhaltet auf Nachfrage und wenn durch einschlägige nationale Gesetze notwendig, Informationen zur Sorgfaltspflicht und Daten zur Ermittlung der Geolokalisierung. Darüberhinausgehende Informationen kann der Verkäufer dem Käufer in Rechnung stellen.
Zitatende
EUDR WORDING TOWARDS CUSTOMERS (Selling wording, Version 3 as per August 2025)
NKG EUDR Annex – Sales
Information requirements offered to customers/roasters (selling wording, Non-Customs and Customs Cleared) available through osapiens HUB
Core requirements provided with every sale:
| Description | Format | Reference to EUDR |
| Trade name, description of product | Fixed text on osapiens HUB | §9 1. (a) |
| Quantity | Kilograms (kg) of net mass | §9 1. (b) |
| Country of production, where relevant parts thereof | ISO 3166, alpha-2 (in customs declaration) & free text | §9 1. (c) |
| Harvest period, date or time range of production | mm/yyyy-mm/yyyy | §9 1. (d) |
| Direct supplier details | Fixed text on osapiens HUB | §9 1. (e) |
Information requirements to be shared if applicable:
| DDS Reference Number(s) – only for customs cleared goods | As per EU TRACES | §33 2. (b) |
| DDS Verification Number – only for customs cleared goods | As per EU TRACES | – |
| Due Diligence Statement (DDS) – only for customs cleared goods | As per EU TRACES | As per §3 (c) as well as Annex II (EUDR) |
| Geodata – only for non-customs cleared goods | GEOJson, for plots larger than 4 ha polygons must be submitted, for plots 4 ha and below point data may be submitted | §9 1. (d) |
Information requirements to be shared upon request only*:
| Description | Format | Reference to EUDR |
| Results of the deforestation analysis: adequately conclusive and verifiable information that the relevant products are deforestation-free; not applicable for origins classified as low-risk by the European Commission if the risk for circumvention and mixing is assessed as negligible for the batch in question by the customer | Typically geodata and screenshots or reports | §9 1. (g) |
| Results of the Legality Assessment: Adequately conclusive and verifiable information that the production of relevant commodities has been conducted in accordance with the relevant legislation of the country of production, including any arrangement conferring the right to use the respective area for the purposes of the production of the relevant commodity | Various formats or types of documents may be used | §9 1. (h) |
| Results of the risk assessment | Numeric indicators for the overall purchase order | As per §10 |
| Mitigation measures | Various | As per §11 |
| Description of Due Diligence System | Report/Protocol to be shared on an annual basis | §12 |
| Signature Supplier Code of Conduct (SCoC) | Can be acknowledged through the osapiens HUB | – |
| Participation in surveys/questionnaires | e.g., via osapiens HUB | §11 1. (b) |
| Participation in information and training sessions | via osapiens HUB | §11 1. |
| Provision of additional documents | via osapiens HUB | §11 1. (a) |
| Number of processing steps in supply chain | via osapiens HUB | §10 2. (i) |
| Number of entities taking legal ownership of the product in the supply chain | via osapiens HUB | §10 2. (i) |
| Source of information (technical, or scientific sources) | Free text/links | §10 2. (g) |
| During transition period: Proof that coffee was harvested prior to entry into force (June 29th, 2023) or imported prior to the entry into applicability (December 30th, 2025) | PDF/JPG, e.g., inventory notes, customs declaration | §38 |
| Certifications | text, certificates/audit reports | §10 2. (n) |
* = Information requirements may differ under EUDR depending on the risk benchmarking of the origin, trade set-up, applicable terms and the categorization of the customer as micro- and small undertakings (SME) or non-SME, Trader, or Operator.
Information requirements listed as ‘upon request’ that exceed the applicable core requirements may be charged at the customer’s expense. This is a commercial decision to be negotiated between the individual trade partners directly.
NKG EUDR ANNEX – Sales as per August 2025